Ambulante Pflege und Unterstützung für zu Hause
Unterstützung bei Körperpflege, Ankleiden, Mobilität und Ernährung, abgestimmt auf den persönlichen Unterstützungsbedarf.
Ärztlich verordnete medizinische Maßnahmen, die von qualifizierten Pflegefachkräften zu Hause durchgeführt werden können.
Medizinische Versorgung im häuslichen Umfeld, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer akuten Erkrankung und entsprechender ärztlicher Verordnung.
Begleitung und Unterstützung im Alltag, etwa durch Gespräche, Spaziergänge, gemeinsame Aktivitäten oder Hilfe bei der Tagesgestaltung.
Unterstützung bei Aufgaben im Haushalt, wenn diese aufgrund von Alter, Krankheit oder gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr vollständig selbst erledigt werden können.
Unterstützung, wenn eine private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, beispielsweise aufgrund von Urlaub, Krankheit oder wichtigen Terminen.
Sie wissen noch nicht, welche Unterstützung passt?
- Pflegegrad und aktuelle Situation
- benötigte Pflegeleistung
- Häufigkeit der Unterstützung
- Aufgaben der Angehörigen
- ärztliche Verordnung und Unterlagen
- Anpassung des Pflegeumfangs
In vier Schritten zur passenden Versorgung
01
Kontakt aufnehmen
Sie schildern uns kurz die aktuelle Situation und wie wir Sie erreichen können. Der erste Kontakt kann telefonisch, digital oder persönlich erfolgen.
02
Bedarf besprechen
Im Erstgespräch klären wir unter anderem den Pflegebedarf, vorhandene ärztliche Verordnungen, den Pflegegrad, bereits bestehende Unterstützung und persönliche Wünsche.
03
Versorgung planen
Qualifizierte Pflegefachkräfte planen die benötigten Leistungen und deren Häufigkeit. Bei der Auswahl der Mitarbeitenden berücksichtigen wir Qualifikation, persönlichen Bedarf und regionale Verfügbarkeit.
04
Pflege starten und anpassen
Sobald die notwendigen Voraussetzungen geklärt sind und entsprechende Kapazitäten vorhanden sind, kann die Versorgung beginnen. Verändert sich die Situation, kann auch der Pflegeumfang angepasst werden.
Fragen zur ambulanten Pflege bei Wirtz Homecare
Was ist ambulante Pflege?
Ambulante Pflege unterstützt Menschen in ihrem eigenen Zuhause. Je nach persönlichem Bedarf können Pflege, medizinische Maßnahmen, Betreuung oder Hilfe im Haushalt übernommen werden. Ziel ist es, die Versorgung zu sichern und möglichst viel Selbstständigkeit im vertrauten Umfeld zu erhalten.
Welche Leistungen bietet Wirtz Homecare an?
Zu unserem Angebot gehören Grundpflege, Behandlungspflege, häusliche Krankenpflege, Betreuung, hauswirtschaftliche Unterstützung, Verhinderungspflege, Pflegeberatung und Beratungsbesuche. Welche Leistungen im konkreten Fall sinnvoll sind, klären wir im persönlichen Gespräch.
Wie schnell kann die ambulante Pflege beginnen?
Das hängt vom benötigten Pflegeumfang, der Region, unseren verfügbaren Kapazitäten und gegebenenfalls von notwendigen Abstimmungen mit Pflegekasse oder Krankenkasse ab. Nach dem ersten Kontakt prüfen wir gemeinsam, welche Versorgung möglich ist.
Was kostet ein ambulanter Pflegedienst?
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der benötigten Leistungen. Abhängig von Pflegegrad und Leistung können Pflegekasse oder Krankenkasse Kosten übernehmen. Zusätzliche Eigenanteile sind je nach persönlicher Situation möglich.
Brauche ich einen Pflegegrad, um Unterstützung zu erhalten?
Nicht jede Leistung setzt einen Pflegegrad voraus. Häusliche Krankenpflege kann beispielsweise bei medizinischer Notwendigkeit und entsprechender ärztlicher Verordnung unter den gesetzlichen Voraussetzungen über die Krankenkasse erfolgen.
Unterstützt Wirtz Homecare auch nach einem Krankenhausaufenthalt?
Ja. Wenn nach der Entlassung weiterhin pflegerische oder medizinische Unterstützung zu Hause benötigt wird, prüfen wir gemeinsam, welche Versorgung erforderlich und möglich ist.
Kann der Pflegeumfang später verändert werden?
Ja. Wenn sich der Gesundheitszustand, der Unterstützungsbedarf oder die Situation der Angehörigen verändert, kann auch die Pflegeplanung angepasst werden.
Bietet Wirtz Homecare Beratungsbesuche an?
Ja. Beratungsbesuche gehören zu unserem Leistungsangebot. Bei Pflegegeldbezug bestehen für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 gesetzliche Vorgaben für regelmäßige Beratung. Den konkreten Ablauf klären wir gerne persönlich.